BÜRGERLICHE SEXUALMORAL:

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Arnold Hauser /  SOZIALGESCHICHTE DER LITERATUR:

 

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Auch die Sittenstrenge des Bürgertums ist, so wie sein Individualismus und Emotionalismus, eine Waffe, die es gegen die Lebensanschauung der höfischen Kreise richtet.

Sie ist nicht sowohl die Fortsetzung der alten bürgerlichen Tugenden der Einfachheit, Redlichkeit und Frömmigkeit, als vielmehr ein Protest gegen die Frivolität und die Verschwendung einer Gesellschaftsschicht, für deren Leichtsinn andere aufzukommen haben.

Das Bürgertum spielt seine Sittsamkeit, namentlich in Deutschland, vor allem gegen die Unmoral der Fürsten aus, die es nur auf diese indirekte Art anzugreifen wagt. Es ist aber auch gar nicht nötig, von ihrer Verderbtheit ausdrücklich zu sprechen, es genügt, die Sitten des Bürgers zu loben, und jeder weiß, was damit gemeint ist.

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vgl:  bürgertumsentwicklung


 

 

http://www.thomasfeltes.de/htm/Prostitution.htm   /   Thomas Feltes

Prostitution und bürgerliche Tugendhaftigkeit

 

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Sexualität und damit auch Prostitution wird im Laufe der Jahrhunderte immer mehr eingeschlossen und dabei verstaatlicht: „Der Sex wird im 18. Jahrhundert zu einer Angelegenheit der Polizei.“ [17] Die heute übliche Prostitution ist – so die These Bernsdorfs[18] an die Entstehung der herrschaftlichen Gesellschaftsform gebunden. Die Prostituierte erhält Warencharakter und Sexualität wird zum Kompensationsmittel für die durch entmenschlichte Arbeit verursachten Frustrationen – in diesem Sinne stützt die Prostituierte die gesellschaftlichen (Ausbeutungs-) Verhältnisse. Regina Schulte weist nach, dass im 19. Jahrhundert die Nutzung der Prostitution hauptsächlich eine Sache der oberen sozialen Schichten, des Bürgertums war. Für „die Arbeiterschaft spielte die Prostitution kaum eine Rolle, da sich hier ein völlig anderes Sexualverhalten und damit eine andere Geschlechtsmoral herausgebildet hatte als im Bürgertum. Dies zeigte sich nicht nur in der fehlenden moralischen Verurteilung der unehelichen Mütter, der größeren Leich­tigkeit und Selbstverständlichkeit der Eheschließung, wenn ein Kind erwartet wurde, sondern vor allem in der „freien Liebe“, die in der Form vorehelicher Beziehungen und des Konkubi­nats in weiten Arbeiterkreisen als selbstverständlich galt.“ (S. 94)

 

Innerhalb dieses sozialen Kontextes sind Gesetze entstanden, die das Sexualverhalten reglementieren sollten. Dabei orientierte sich der Staat an den Vorstellungen des Bürgertums. „Eingreifend wirkte der Staat in dem Falle, wo er deren Moralbegriffe auch für nichtbürgerliche Schichten zur allgemein verbindlichen erklärte und durchsetzte, wo er die Normen der auf dem Privateigentum basierenden bürgerlichen Familie auch an die Gestaltung der Geschlechtsbeziehungen in der unter anderen Bedingungen lebenden und arbeitenden Unterschicht anlegte. Dies war nur möglich, indem diese Normen als allgemein gültige Naturgesetze gefasst wurden.“ (S. 164) An Beispielen aus dem Familienrecht wie auch dem Strafrecht macht R. Schulte deutlich, wie versucht wird, die bürgerliche Sexualmoral aufrecht zu erhalten. Die Verführung der Tochter bedingte eine „Verringerung“ ihres „Marktwertes“, und die Verletzung des Keuschheitsge­botes führte für die (bürgerliche) Frau zum Ausschluss aus der Gesellschaft. 1906 wurde eine „bescholtene“ Frau im Hinblick auf geltendes Recht als „vogelfreies Geschlechtswesen“ bezeichnet: „Die Auffassung aber, dass ein Mädchen durch einmalige oder mehrfache Hingabe ihres Selbst, aus Liebe oder Not, gegen Bezahlung oder ohne eine solche, jeglichen Anspruch auf Schutz durch das Gesetz, auf Gleichheit vor dem Gesetz, auf Achtung, auf Zugehörigkeit zur menschlichen Gesellschaft verliert, dass sie hinfort kein Mensch mehr ist, sondern sozusagen nur noch ein vogelfreies Geschlechtswesen, das man überhaupt nicht beleidigen, kränken, schädigen, verletzen könne usw., entspricht doch wohl dem heutigen Recht.“ (R. Schulte)

Durch die Reglementierung des Sexualverhaltens (zumindest soweit es den Rahmen der Kleinfamilie überschreitet) schafft sich der Staat eine neue Überwachungs- und Kontrollmöglichkeit. „Die Macht macht sich den Sex nutzbar“ (Foucault).[19]

In dieser Situation der Kontrolle wird – nach Foucault – das Bordell zu einer Stätte der Toleranz – allerdings einer bestens überwachten Toleranz.

 

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Wirtschaftliche Zusammenhänge

Wer sich im 19. Jahrhundert eine eigene Prostituierte (Mätresse) leisten konnte, repräsentierte als Geschäftsmann wie als Beamter nach außen hin Reichtum und Souveränität. Je teurer die Mätresse, um so größer die Reklame (Schulte S. 62). Auf der anderen Seite profitieren Alkohol- und Vergnügungsindustrie auch heute noch von der Prostitution. Prostitution ist ein Wirtschaftsfaktor mit immensen Ausmaßen. Von den Gewinnen profitieren allerdings diejenigen, die sie eigentlich erwirtschaften, am allerwenigsten. Sie werden vielmehr durch Zuhälter und Wirtschafter psychisch und physisch von ihrer Arbeit und der damit verbundenen Situation und Umgebung abhängig gemacht, um ein Ausbrechen zu verhindern. Schulte beschreibt die Situation im 19. Jahrhundert so: „Eine besonders gewinnbringende Art der Entmündigung und Ausbeutung der Bordellprostituierten war der Zwang zum Alkoholkonsum, aus dem neben den Bordellwirten auch die Alkoholindustrie Profit zu schlagen suchte. Durch den ständigen Trinkzwang zu Animierzwecken und zur Selbstbetäubung wurden die Prostituierten häufig zu Alkoholikerinnen, damit physisch und psychisch abhängig und endgültig an ihre Bor­dellexistenz gefesselt. Da die Prostituierten den im Bordell ausgeschenkten Alkohol selbst kaufen mussten, und zwar zu denselben Nepp-Preisen wie die Kunden, verschuldeten sie sich noch mehr. Dabei war der Konsum der Mädchen häufig vorgeschrieben, und die kleinste Übertretung der Hausord­nung sowie die kleinste Aufsässigkeit mussten mit Alkoholkonsum gebüßt werden.“ (S. 53).

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angelika goedde / http://www.comz.asfh-berlin.de/~goedde/index.htm 

Die Gesetze der Ökonomie brachten im Verlauf der Geschichte eine immer schärfere Sittenmoral hervor,... Damit verbunden war auch die Repression der Sexualität, die durch die im Merkantilismus entstehende Sitten- und Bevölkerungspolicey kontrolliert und eingeschränkt wurde. Die Beseitigung der "Sittenlosigkeit", die stets als den ehelichen Zwecken (die Vermehrung, der Kindersegen) abträglich begriffen wird, steht im Vordergrund dieser "Policeyen". Die Zielsetzung der Überwindung der "Sittenlosigkeit" besteht in der Mehrung des Volkswohlstandes. Die Gesundheits- und Erziehungspolicey sollte den Scheiterhaufen ersetzen und machte die neuen Hebammen zu Bevölkerungspolizistlnnen. Sie mußte Schwangere überwachen, Abbrüche melden und die Frauen und Kinder eine repressive Sexualmoral lehren. Als regelrechte Wissenschaft wurde sie von Johann Heinrich Jung (1740-1817) begründet. Er schrieb das "Lehrbuch der Staats-Policey-Wissenschaft" (1788) und knüpfte damit an die Bevölkerungspolitik Jean Bodins an, dem Begründer der Quantitätstheorie des Geldes und des frühmerkantilistischen Populationismus. "Die erste Pflicht der Policey geht auf die Erhaltung und Vermehrung der Bürger selbstens", heißt darin der oberste Leitsatz. Schon unter Karl V (1532) wurde die Ethik der "natürlichen Mutterliebe " mit dem Verbot der Abtreibung und Kindestötung (die mit der Todesstrafe bestraft wurde) verbunden und die Hebammen verpflichtet, z. B. abtreibungsverdächtige Frauen zu überführen, indem sie ihnen durch "Anmelken" am Milchfluß den Mord des Kindes bzw. der Abtreibung zu beweisen hatten. Selbst die Verheimlichen der Schwangerschaft, der Geburtszeiten und -orte wurden bestraft.

Die neuen Hebammen hatten aber auch die Aufgabe, vor der Onanie zu warnen, Ammen davon abzuhalten, die Kinder geschlechtlich zu befriedigen - und die neue bürgerliche Familie zu predigen mit strengen Tisch- und Schlafzimmersitten. Ärzte, Pfaffen und Pädagogen wetterten dagegen, daß Kinder mit in den Betten der Eltern schliefen: dadurch würden die " unzeitgemäßen" Triebe der Kinder geweckt. In immer stärkerem Ausmaß bildete sich die Pädagogik heraus, die nicht nur eine Disziplinierung der Kinder, sondern auch von den Erwachsenen eine Selbstdisziplinierung verlangte. Zärtliche körperliche Berührung des Kindes wurde problematisch. Es entstand plötzlich eine Tabuzone, mit der umzugehen um so schwieriger war, als gleichzeitig eine intensivierte emotionale Beziehung, "Liebe ", den Grundton im Verhältnis zwischen beiden abgeben sollte. Die meisten Eltern wählten den Ausweg aus dieser paradoxen Situation, indem sie ihre Liebe den Kindern nicht zeigten, kaum durch Worte, erst recht nicht durch Gesten und Zärtlichkeit. Dadurch wurde die Kleinfamilie zum primären Zücht(ig)ungsorgan der gesellschaftlich notwendigen Triebgewohnheiten und Verhaltensweisen für den Heranwachsenden. Die Auslöschung der Genußsexualität hin zur Fortpflanzungstechnik sollte nicht nur den Untertanengeist entwickeln, eine Quantität an Arbeitskräften erzeugen, sondern die Qualität sexueller Begierde in quantitative Arbeitsenergie im Sinne des Kapitalismus bzw. der bürgerlichen Gesellschaft herausbilden.

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aus: http://czernohous.de

Kindsmord des 18. Jahrhunderts in Fiktion und Wirklichkeit

 

DIE REALITÄT

 

Beccarias und Voltaire kämpften für die Abschaffung der Todesstrafe, während Kant und Rousseau dafür eintraten.

... Das Bild vom Menschen, das im Prinzip die Erziehungsfähigkeit und damit Wandlungsfähigkeit auch des Sünders und des Verbrechers einschließt, führt zu der Forderung, die Umstände bei der Tat beim Strafmaß zu berücksichtigen. Die soziale Zwangslage der Kindsmörderin müsse zur Absehung von der Todesstrafe und zur Abwandlung in eine Gefängnisstrafe führen.

 

Die „peinliche Hals-Gerichts Ordnung Karls des V aus dem Jahr 1533 verfügte bis dato, das die Frauen lebendig in einen Sack eingenäht und wie Tiere ertränkt werden sollen, andere Strafarten waren Begraben bei lebendigem Leibe, das Pfählen und reißen mit glühenden Zangen als Vorstufe zum Ertränken. Als Friedrich II in Prußen 1740 die Regierung übernahm, verfügte er, das Kindsmörderinnen „bloß“ enthauptet wurden, das galt damals als reformerisch.

 

Bezüglich der sozialen Herkunft der Mütter ergibt sich ein gravierender Unterschied zwischen literarischer Darstellung und Realität.

Exemplarisch ist der Fall Susanna Margaretha Brandt, die am 14. Januar 1772 mit dem Schwert in Frankfurt hingerichtet wurde. Der Vater ihres Kindes, ein Diener eines holländischen Kaufmannes war längst fort, sie wusste nichtmal mehr seinen Namen. Das Motiv für die Tat liegt in der existentiellen Unmöglichkeit das Kind aufzuziehen, die Verwandten, allen voran ihre Schwester, verweigerten ihre Unterstützung. Regionalstudien zeigen: Erst wenn gar nichts mehr geht, das Kind nicht bei den Eltern oder sonst wo aufgezogen werden kann, wird es unmittelbat nach der Geburt getötet..

 

Im Mittelalter war die Tötung neugeborener Kinder, wenn sie nicht aufgezogen werden konnten, ein gedultetes Mittel der Geburtenkontrolle. Im Mittelalter und der frühen Neuzeit waren dies in erster Linie bei denjenigen der Fall, die keinen eigenen Haushalt gründen konnten, bei GESELLEN, DIENSTBOTEN UND MÄGDEN.

Bei den Müttern ging es um die Möglichkeit der Versorgung des Kindes. Neugeborene Kinder wurden von Frauen getötet, die schon mehrere Kinder hatten und für ein weiteres kein Platz war.

Für die Arbeitgeber stand nicht die bürgerliche Sexualmoral als Selbstwert im Vordergrund, sondern die Arbeitsleistung der Dienstmagd. Ein Kleinkind beeinträchtigte die Arbeitsfähigkeit der Mutter und wurde deshalb von den Arbeitgebern nicht geduldet. Die Zwangslage schufen jene Herrschaften, die Moral predigten, um die als Arbeitskraft minderwertige Dienstmagdmutter nicht beschäftigen zu müssen.

Die Kindstötung erfolgt weniger aus dem Motiv der Angst vor der Schande als aus dem Motiv der Existenzvernichtung.

Schande spielt nur insofern eine Rolle, als sie den Verlust der materiallen Existenz zur Folge hat.

Eine Heirat war überwiegend wegen der sozialen Stellung der Väter nicht möglich. Als Dienstboten, Knechte oder Soldaten konnten sie keine Famillie gründen.

 

DIE PHANTASIE DER DICHTER:

 

Schon die Art der Tötung zeigt krasse Unterschiede: In der Realität wurden die Neugeborenen, wenn es ging, einfach liegengelassen, allenfalls erstickt, um das Schreien zu verhindern. In der Literatur werden schaurige Bluttaten daraus. 

Bei Wagners Kindermörderin ersticht Evchen ihr Kind, küsst und trinkt das austretende Blut und teilt mit, wie ihr das Blut schmeckt.

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Die Frauen versuchten jede Art der personalen Beziehung zum Kind zu vermeiden, erlebten den Geburtsakt als kurze Unterbrechung der Arbeit als eine Art Stuhlgang!

Es gibt in den gut dokumentierten Fällen keinen einzigen Beleg dafür, dass Rachegedanken an den Vater bei der Tötung des Kindes eine Rolle gespielt haben. (Reine Männerängste der bürgerlichen Schriftsteller)

 

Die Kindsmörderinnen der Literatur bauen eine Beziehung zu ihrem Baby auf, welche erst überhaupt zum Konflikt führt und das Delikt der Ermordung eines Menschen im psychischen und moralischen Sinn begründet. In den literarischen Bearbeitungen des 18. Jahrhunderts kommen die ledigen Kindsmörderinnen alle aus relativ gesicherten Verhältnissen, und der Druck der Umgebung ergibt sich gerade daraus, dass die gesellschaftliche Integration der Mutter so fest ist.

Die Verführer oder Vergewaltiger sind sozial höher gestellt.

Dass es in der Realität der Gerichtsfälle die Väter dagegen ganz überwiegend Knechte, Diener oder Gesellen waren, also derselben Schicht angehörten wie die geschwängerten Dienstbotinnen und Mägde, hat sicher damit zu tun, dass es im Fall einer Schwängerung durch einen Adligen viel leichter war, die Versorgung von Kind und Muter zu sichern.

In der Literatur wird streng auf die Rollenverteilung von aktivem Mann und passiver Frau geachtet, in Wirklichkeit waren oft Frauen die aktiv Werbenden. Es drängt sich der Verdacht auf, das in der Literatur nicht das wirkliche gesellschaftliche Problem diskutiert wird. Zwar bedeutet das Aufgreifen diese Themas in der Literatur eine Beteiligung an der öffentlichen Diskussion über eine Strafrechtsänderung, die Anbindung an die Wirklichkeit reicht aber nicht aus.

 

Die Frauen der Literatur stehen im Konflikt zwischen der neuen Vorstellung des Individualrechts auf Vollzug der Liebe, und der Vorstellung von der Sexualität als das Destruktive, Chaotische.

Realität: ökonomische Hindernisse

Literatur: Leidenschaft, Treue, Ehre, „richtige Frau“, „richtiger Mann“.  Neue Rolle der Frau in der Famille. Erziehung. Gegenteil zum brutal gewordenen Arbeitsleben. Famillie als Schutzraum.

Die Ansicht von der Rolle der Frau als Mutter bedingt die Vorstellung einer Kindestötung als eine Perversion der Natur. Es ist nicht so sehr der reale Fall von Kindestötung durch ledige Kindsmütter, sondern der Druck auf Frauen, sich dieser neuen Identität zu fügen, der die neue hochgeputschte Abscheu des Kindsmordes erfährt. Verstärkt wird die Situation durch den Zwang der Liebesintimität zwischen Eltern, Kindern und Geschwistern. Rousseau verkündet, die Mutter würde das Kind schon vor der Geburt lieben.

 

Nicht erstaunlich sind männliche Phantasien von jungfräulicher Reinheit, der verführten Unschuld, angstbesetzt infolge der Abnabelung von der Mutter, der Angst vor Impotenz, vor den Forderungen der Frau, der Ehe. Diese  Ängste führen zum Wunsch, die Frau solle kindlich-naiv unwissend, unschuldig sein. Daß alle Kindermörderinnen der Literatur sich zum ersten Mal mit einem Mann sexuell einlassen und Erstgebärende sind, während in der Realität schon viele Frauen Kinder hatten und ein weiteres nicht mehr aufziehen konnten, erklärt sich hieraus. Das Gretchens und Evchens zugleich sexuelle Wünsche und keine Hemmungen haben diese auszuleben, ist ein Widerspruch, der nur aus den Schwierigkeiten des Mannes psychologisch verständlich wird. Parteilichkeit zeigt sich dadurch, dass die Männer den Konflikt meist überleben.

Von dieser Perspektive her ist es verständlich, dass die Tötung neugeborener Kinder härter bestraft wurde als früher.

 

RESULTAT:

Nur vordergründig treten die literarischen Werke und ihre Autoren mitleidend für Frauen in Konfliktsituationen ein. Vielmehr geht es um die Errichtung und Durchsetzung eines Frauenbildes, das die Frau als sexuelle Verführerin abwertet und diesem Bild das Ideal der in allen Lebenslagen friedfertigen Frau entgegenhält.

Die neue Identität und ihre Widersprüche des bürgerlichen Individuums, samt der unterschiedlichen Geschlechterrollenverteilung zwischen Mann und Frau, ist die wirkliche Ursache für die dargestellten phantasierenden Geschichten von Kindsmörderinnen. Es geht weder um das konkrete, historisch-gesellschaftliche Problem der Kindestötung, noch um bloß unterhaltsame Horrorgeschichten. Es geht um den Umbruch der bürgerlichen Gesellschaftsordung und die Veränderung der Charakterstruktur und der Geschlechterrollen sowohl beim Mann als auch bei der Frau.

 

Lit: Otto Ulbricht: Kindsmord und Aufklärung in Deutschland, München 1990.

Ramecker, Jan Matthias: Der Kinsmord in der Literatur der Sturm und Drang Periode. Rotterdam 1827.

 

 

 



 

 

 

aus:  http://www.lrz-muenchen.de/~Reflexive_Sozialpsychologie/Bilden/geschichte_weiblicher_jugend.pdf

 

Helga Bilden (Stand Ende 12.97)   /  ZUR GESCHICHTE WEIBLICHER JUGEND

 

 

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M.E. sind es 7 Punkte, die weibliche Jugend bestimmen, d.h. bestimmen, wie Jugend für Mädchen entsteht und wie sie aussieht:

1. die Entstehung des Erwachsenenstatus für Frauen: Handlungsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts und Zubilligung von eigenständiger Individualität Solange Frauen keinen vollen Erwachsenenstatus, kein Recht auf Individualität hatten, konnte es keine Übergangsphase zwischen einer klar abgegrenzten Kindheit und abgegrenztem Erwachsensein geben; eine Vorbereitungs- und Entwicklungsphase für eigenständigen Status und Identität war nicht nötig und nicht erwünscht.

 

2. Einbezug in Schulbildung, insbesondere höhere, länger dauernde, die junge Menschen in Altersklassen außerhalb des Elternhauses zusammenführte: Jugend als Schul-Zeit; Diese hatte ihren Bezug in qualifizierten Berufen, die lange nur im männlichen Lebenslauf vorgesehen waren.

 

3. Zugang zu Berufsausbildung für eine qualifizierte Berufstätigkeit Beide Bedingungen bürgerlicher Individualität wurde Mädchen/Frauen nur sehr langsam und widerwillig zugestanden.

 

4 Veränderungen der Institution Familie, der Familienideologie und geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung: partielle Emanzipation auch der Mädchen und Frauen aus der (Herkunfts- und Prokreations-) Familie. Infolge der rigiden Arbeitsteilung nach Geschlecht (Mann-Berufsarbeit, Frau-Familienarbeit) war für Überlegungen zur männlichen Jugend Familie als unbedeutend angesehen worden. Die bürgerliche Bestimmung des Weibes für die Familie gab und gibt jedoch den Formen von Familie und Familienideologie für die Lebenszusammenhänge von Mädchen und Frauen einen entscheidenden Stellenwert. Erst in einem langsamen historischen Prozess gewinnen sie ein Stück Unabhängigkeit von Familie.

 

5. Kontrolle von Sexualität und Geburten - durch wen? Die "klassische" Jugend war durch scharfe gesellschaftliche (Erwachsenen-)Kontrolle jugendlicher Sexualität mittels Geschlechtertrennung bestimmt. Ganz besonders galt diese Kontrolle aber der weiblichen Sexualität und Gebärfähigkeit. Diese Kontrolle - und deren allmähliches Aufweichen, ja Zusammenbrechen - bestimmt entscheidend jugendliches Leben.

 

6. gesellschaftliche Organisierung und gesellschaftliches Bewusstsein von Jugend, das sich entwickelnde Selbstbewusstsein der Jugendlichen sowie Jugendkulturen;

7. Notwendigkeit und Frei-Raum für ein psychosoziales Moratorium zur Identitätsfindung, Individualitäts-Entwickung ( heute: Finden von Wert-Orientierungen, Definieren von Lebens-Sinn)

 

 

 

Ich gehe im folgenden der Konstitution weiblicher Jugend nach, indem ich für verschiedene historische Zeiträume jeweils diese 7 Bestimmungsmomente untersuche.

 

19. Jahrhundert

Historisch entstand Jugend mit Bezug auf einen bestimmten historischen Lebenslauf von Männern, der klar in Phasen einteilbar ist. Im frühen Bürgertum beginnt sich eine abgegrenzte Phase Jugend herauszubilden. Sie wird für Bürgersöhne gegen Ende des 19. Jahrhunderts institutionalisiert. Jugend stellt eine spezielle Form dar, in der die bürgerliche Gesellschaft organisiert, wie ihre Söhne gut kontrolliert zu Erwachsenen sozialisiert werden (Trotha 1982), in der sie den Grund für einen individuellen beruflichen Status legen und sich zu einem "autonomen Individuum" entwickeln sollen.

Für Frauen ist der Erwachsenenstatus eine historisch relativ neue Erscheinung. Er bildete sich im 20. Jahrhundert langsam heraus. Rechtlich hatten Frauen bis 1919 keinen Erwachsenenstatus. Solange Frauen nicht voll mündig, also autonom handlungsfähig im Sinne des bürgerlichen Individuums werden sollten, gab es für sie keine Jugendphase, die sie darauf vorbereiten sollte. Bürgerliche Frauen blieben in einer Art Kind-Status, unmündig; sie gingen von der Abhängigkeit von der Familie, vom Vater, in die zum Ehemann über. Proletarische und Bauern-Töchter mußten wie ihre Brüder schon als Kinder wie Erwachsene arbeiten - sie hatten also kaum eine Kindheit und natürlich auch keine Jugend. Mädchen waren zuhause, in der Fabrik oder als Dienstmägde unter strenger Aufsicht (Kößler 1979, Eicke 1980, Simmel 1980)

 

Unbestrittenes Moment der Entstehung von Jugend war die höhere Schulbildung, die Jungen in Altersklassen außerhalb des Elternhauses zusammenführte. Jugend als "Schul-Zeit", frei von Berufs- Arbeit, aber darauf bezogen, entstand.

Mädchen sollten dagegen in der Familie für die Familie erzogen werden. Auch die Auseinandersetzung um (höhere) Mädchenbildung im 19. Jahrhundert bezieht weibliche Schulbildung auf die "Bestimmung der Frau": auf Familie, Kindererziehung, Hausarbeit, nicht auf Außerhäusliches, auf Beruf, Leistung, Individualität(Blochmann 1966, Lauer-Ketelaer 1984). Trotzdem wurde durch die Einrichtung von Mädchenbildung Erziehung von Mädchen ansatzweise schon im 19. Jahrhundert aus der Familie herausgenommen, wurden Mädchen gleichen Alters zusammengebracht, wurde geistige Entwicklung ermöglicht.

 

Aus der geschlechtsspezifischen Arbeitsteilung, d.h. der Zuständigkeit der Frauen für Familie und ihrer stärkeren Einbindung in die Familie, folgt, daß die historischen Formen von Familie und Familienideologie und die sich verändernden Familienbeziehungen für weibliche Jugend bestimmender sind als für männliche Jugend.

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Im 19. Jahrhundert lebten Bürger, Bauern, Handwerker, Heimarbeiter und Proletarier in sehr unterschiedlichen Familienformen. Aber das Ideal der bürgerlichen Familie mit Hausfrau und männlichem „Allein-Ernährer" setzte sich durch (Rosenbaum 1982).

Zur "klassischen" (bürgerlichen) Jugend gehört die strikte Geschlechtertrennung, d.h. der Versuch der Gesellschaft, sexuelle Bedürfnisse und Beziehungen der Jugendlichen aufzuschieben, bis sie in Ehe und Familie ihren legitimen Platz finden. So ganz ernst ist das für Jungen nie gemeint gewesen.

Die Mädchen der gleichen Schichten sollten aber unschuldig und ahnungslos bis zur Hochzeitsnacht bleiben. Diese sprichwörtliche Doppelmoral des 19. Jahrhunderts bedeutet, daß bürgerliche Mädchen wegen der angeblichen Triebstärke der Männer vor Schaden bewahrt, d.h. bis zur Ehe lückenlos beaufsichtigt und kontrolliert wurden.

Für Arbeiter- und bäuerlich-ländliche Mädchen galt das nicht ganz so streng. Aber die bürgerlichen Normen gewannen auch hier im 20. Jahrhundert an Geltung.

 

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