17./18. JH.  -  europäische GROSSMACHTBILDUNGS-KRIEGE:

 

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Die Situation des Deutschen Reiches nach dem Westfälischen Frieden von 1648

 

 

Durch die Neuordnung der politischen und kirchlichen Verhältnisse 1648 hat der Kaiser seine Oberhoheit im Reich verloren.

Nach dem Tod Kaiser Ferdinands III. im Jahre 1657 wurde die Kaiserwürde 1658 auf Leopold I. aus dem Hause Habsburg übertragen.

Deutschland setzte sich aus einer Reihe größerer und kleinerer Souveräne zusammen, unter denen dem Kaiser nur der Vorsitz zustand. Das Bündnisrecht, das die deutschen Fürsten beim Friedensschluss erhalten hatten, führte zur Machtkonkurrenz untereinander und mit anderen europäischen Staaten. Der Kaiser war auf wechselnde Bündnisse mit den anderen Reichsfürsten angewiesen.

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Kaiser Leopold I. und der Kurfürst von Brandenburg (Friedrich Wilhelm - 'der Große Kurfürst' -), nach dem Westfälischen Frieden die mächtigsten Herrscher im Reich, waren bald miteinander, bald gegeneinander verbündet, wie die jeweilige Lage dies erforderlich machte. Verträge wurden - überall in Europa - nur für eine bestimmte Situation geschlossen.

 

 

Jeder der ca. 250 fürstlichen Monarchen war im Alleinbesitz der Herrschergewalt und in keiner Weise an die Mitwirkung oder Zustimmung der Stände gebunden. Adel und hoher Klerus genossen fast überall Steuerfreiheit und stützten daher das System.

 

 

 

Beim Reichstag (ab 1663 tagte er permanent in Regensburg) ließen sich die Fürsten durch ihre Gesandten vertreten. Der Kaiser war in allen wichtigen Angelegenheiten - so auch in Steuerfragen - an den Reichstag gebunden. Nur sehr selten kamen Beschlüsse über politische, gesetzgeberische oder finanzielle Maßnahmen zustande. Die Gestaltung einer Reichspolitik war praktisch unmöglich.

Erst mit dem Ende des Heiligen Römischen Reiches deutscher Nation im Jahre 1806 endete auch der "immerwährende Reichstag" in Regensburg.  In diesen 143 Jahren entwickelte er sich zu einem flexiblen Instrument, das zur Lösung der Konflikte zwischen den Ländern und Territorien des Reiches beitrug.

Die Reichsarmee war nur noch eine Art Koalitionsarmee jener selbständigen Herrscher, die sich sowohl miteinander als gegeneinander und mit auswärtigen Mächten, insbesondere mit Frankreich, Schweden, den Niederlanden und Polen verbündeten. Nur gegen die Türken hielten sie, wenigstens dem Grundsatz nach, zusammen. - Die Einnahmen, die der Kaiser aus seinen Erblanden bezog, reichten nicht aus, die Kosten des Heerwesens zu bestreiten.

 

 

In der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts werden die Verhältnisse in Deutschland weniger durch irgendeine deutsche Macht, einen deutschen Herrscher, als vielmehr durch die französische Regierung beeinflusst (insbesondere durch Ludwig XIV., welcher von 1661 bis zu seinem Tode die 'absolute' Gewalt über Frankreich ausübte).

 

Holländischer Erbfolgekrieg 1672 -1678

 

 

Die Rolle Österreichs als Erbland des Kaisers

Leopold I. folgte 1654 seinem Vater Ferdinand III. als Herrscher in den österreichischen Erblanden. 1658 wurde er zum Kaiser gewählt. Der Verfall der Staatsmacht, der nach dem Westfälischen Frieden begonnen hatte, setzte sich unter Leopold I. fort. Auch die Wirtschaftskraft Österreichs verfiel.  Staatsbedürfnisse mussten aus Anleihen gedeckt werden

m Laufe des 17. Jahrhunderts wurde der gesamte deutsche Besitz des Hauses Habsburg in einer Hand vereinigt. Die Bedeutung des Staatenkomplexes entsprach jedoch nicht seiner Größe. Die drei Ländergruppen (Deutsch-Österreich, Böhmen mit Mähren und Schlesien, Ungarn mit seinen Nebenländern) hatten jeweils eine andere Gesetzgebung und Wehrpflicht. 

Ein Haupthindernis für die Einigung bildeten die Stände, die in jedem Land besonders bestanden.

 

In den Kriegen von 1662 - 1664 gegen die Türken kämpfte Kaiser Leopold I.  unglücklich.

Erste Erfolge der christlichen. Staaten gegen das Osmanische. Reich brachte der Große Türkenkrieg 1683–1699

Kriegsentscheidend war die Schlacht bei Zenta am 11.9.1697, in der Prinz Eugen von Savoyen die Türken schlagen konnte. In dem Frieden von Karlowitz (1699) gewann Österreich Ungarn, Siebenbürgen und Slowenien und begründete damit seine Großmachtstellung. 

 

Türkenkriege Österreichs 16./18. Jhd.

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Der Spanische Erbfolgekrieg (1701 - 1714)

Mit dem Tod Karls II. im Jahr 1700 waren die spanischen Habsburger ausgestorben. In seinem Testament hatte er Philipp von Anjou, einen Enkel Ludwigs XIV. von Frankreich, als Alleinerbe eingesetzt. Kaiser Leopold I. aus der österreichischen Linie des Hauses Habsburg erhob ebenfalls Anspruch auf das Erbe.

Zunächst sah es so aus, als ob es sich lediglich um die Fortsetzung des alten Zwistes zwischen Frankreich und dem Haus Habsburg gehen würde...

... Da die 'Beute' jedoch nicht nur den Herrschaftsbereich der spanischen Krone in Europa, sondern auch die riesigen Besitzungen Spaniens in der Neuen Welt umfasste, sah Großbritannien seine überseeischen Interessen gefährdet und stellte sich auf die Seite des Kaisers und Österreichs. 

Die Kolonialpolitik, die bisher in den internationalen Auseinandersetzungen keine große Rolle gespielt hatte, trat nun in den Vordergrund.

 

 

Frankreich wurde mehrfach geschlagen. Es wurde auf seine Grenzen zurückgedrängt.  Mit den Friedensschlüssen war das von Großbritannien angestrebte Gleichgewicht auf dem Kontinent wiederhergestellt. Der Gewinn Frankreichs aus seinen endlosen Angriffskriegen war gering. Ludwig XIV. hat wohl zu spät - oder gar nicht - verstanden, dass der Machtkampf zwischen Frankreich und Habsburg keinen Gewinn, sondern Vorteile für die dritte große Macht, Großbritannien, brachte.

 

Der Aufstieg Preußens

Im Westfälischen Frieden 1648 erhielt Brandenburg Hinterpommern und einige geistliche Territorien. Allerdings musste es das durch Erbschaft erworbene Vorpommern mit Stettin an die Schweden abtreten. Preußen, der Ordensstaat, über den die Hohenzollern ebenso wie über Brandenburg herrschten, stand noch unter polnischer Oberhoheit.

Der weit verstreute Besitz war ein Gewirr von Ländern, verschieden regiert, verschieden verwaltet und verschieden besteuert. Das Finanzwesen der Besitzungen war ungeordnet. Dieser Partikularismus wurde von den Landständen noch gefördert.

Während des Krieges war Brandenburg abwechselnd von den Kaiserlichen und von den Schweden verwüstet worden. Auch das eigene Heer plünderte unmittelbar nach dem Krieg das Land aus. Die Bevölkerungsverluste betrugen ca. 50 %. Die meisten Äcker waren unbestellt, die wirtschaftliche Lage daher schlecht.

Die oberste Zielsetzung des Kurfürsten war es, seine Besitzungen zu einem einheitlichen Staat zu verschmelzen. Er setzte gegen den Widerstand der Stände die landesherrliche Steuerhoheit durch, schuf ein stehendes Heer und eine zum Teil absolutistische Verwaltung. Die Wirtschaftspolitik war merkantilistisch. Seine Religionspolitik zielte auf Kirchenfrieden zwischen den Lutheranern und der reformierten Minderheit, der er selbst angehörte.

Der Große Kurfürst vermittelte Preußen den strengen calvinistischen Geist, dessen Losungsworte Pflicht, Disziplin und Entsagung waren. 

Als Ludwig XIV. im Jahr 1685 das Edikt von Nantes aufhob und dadurch den Protestanten das Recht zur Ausübung ihrer Religion in Frankreich entzog, gab der Große Kurfürst 15.000 Hugenotten eine neue Heimat in Brandenburg. Die sollte ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen und kulturellen Aufschwung des Landes werden.

Dank seiner Unzuverlässigkeit (das sogenannte "brandenburgische Wechselfieber" war ein geflügeltes Wort in ganz Europa) hatte Friedrich Wilhelm keinen sonderlichen Ruf. Die ständigen Konflikte, teilweise von ihm selbst ausgelöst, machte das erschöpfte Land des öfteren zum Kriegsgebiet. Manchen Gewinn, so vor allem das zweimal eroberte Vorpommern, musste er wieder hergeben - und doch sicherte er sich durch sein geschicktes Lavieren zwischen den europäischen Mächten fast unbemerkt eine Schlüsselstellung in der europäischen Politik.

Friedrich III., Kurfürst von Brandenburg seit 1688, als Friedrich I. König in Preußen (1701 - 1713)

Friedrich III./I. arbeitete selbst intensiv in den Ratsgremien (Geheimer Rat, Geheimer Kriegsrat) mit. Er hatte außerdem eine Reihe qualifizierter Ratgeber. Die Entscheidung in grundsätzlichen Fragen (z.B. in außenpolitischen Fragen, in Fragen der Wirtschafts- und Finanzpolitik ) hat Friedrich III./I. jedoch allein getroffen. Dies gilt auch für die Entscheidung, das Königtum anzustreben.

Friedrich III./I. strebte eine Gleichstellung mit anderen Königshäusern an. Es ging ihm um die Erhöhung seiner Achtung. In einem europäischen Mächtesystem, in dem es auf Über- und Unterordnung, auf Souveränität oder Nicht-Souveränität ankam, war die Königskrone für einen Fürsten, der im 'Konzert der Großen' mitreden wollte, politisch notwendig.

Friedrich III:/I. begründete den Ausbau des Hofes und den Umbau des Berliner Schlosses mit einer 'Necessität' - es ging ihm, ganz im Zeitgefühl des absolutistischen Zeitalters, um die Erhöhung seiner Achtung, seines Ruhmes.

Durch die Unterstützung der Habsburger im Spanischen Erbfolgekrieg erlangte Friedrich III./I. die Zustimmung Kaiser Leopolds I. zur Erhebung des außerhalb der Reichsgrenzen gelegenen Herzogtums Preußens zum Königreich.

Friedrich Wilhelm I., König von Preußen (1713 - 1740)

Monarchisches Selbstverständnis, unbedingter Anspruch auf Selbstregierung; der Anspruch des Autokraten auf unbeschränkte Souveränität richtete sich gegen die verbliebenen ständischen Positionen. Beendigung der verschwenderischen Hofhaltung, die sein Vater betrieben hatte.

König Friedrich Wilhelm I. schuf die Basis seines Regierens mit der Militarisierung der Gesellschaft. Jeder für die Wirtschaft entbehrliche Untertan musste Heeresdienst leisten. Alle verfügbaren Finanzmittel wurden zur militärischen Aufrüstung verwendet. Das Credo lautete: Nur wenn Preußen militärisch mit den großen Staaten Europas auf einer Ebene steht, kann es sich im Mächtesystem behaupten.

Beseitigung der Reste ständischer Vorrechte. Der Adel wurde stärker zum Staatsdienst herangezogen, vor allem zum Offiziersberuf.

Lenkung der Industrie nach den Grundsätzen des Merkantilismus. So wurde zum Beispiel die Textilindustrie durch Schutzzölle sowie Ein- und Ausfuhrverbote staatlich gelenkt.

Im Spanischen Erbfolgekrieg erwirbt er Obergeldern.  Im Nordischen Krieg ( 1720) erwirbt er Vorpommern.

 

 

1713 Pragmatische Sanktion:  Sicherung der weiblichen Thronfolge Maria Theresias als österreichisch-ungarische Königin und deutsche Kaiserin

Sie übernimmt einen Staat ohne innere Kraft und äußeres Ansehen.

Pflege politischer und wirtschaftlicher Unterschiede zwischen den Staatsvölkern; keine Religionsfreiheit.

Kämpfe mit Preußen um Schlesien und den Einfluss im Reich wie in Europa.

1765-90 Kaiser Joseph II. - aufgeklärter Absolutismus

1781 Aufhebung der Leibeigenschaft; christlich-liberales Staatskirchentum (Auflösung ´untätiger´Orden; staatl. Priesterausbildung und -besoldung; staatliche Schulen und Wohlfahrtseinrichtungen)

 

 

1740-86 Friedrich II., der Große König von Preußen  - aufgeklärter Absolutismus

Landesausbau; alle Stände haben dem Staat zu dienen, einschließlich des Königs:  Adel stellt höhere Offiziere und Beamte; Bürger in Handel und Gewerbe tragen die Steuerlasten, werden aber unterstützt (staatlich geförderter Ausbau des Seiden-, Glas- und Porzellangewerbes; Bauern bleiben in Erbuntertänigkeit; Meinungs- und Religionsfreiheit; Rechtsgleichheit und Unabhängigkeit der Rechtsprechung - Preußen wandelt sich vom Polizei- zum Rechtsstaat/ Allgemeines Landrecht, Vorläufer des BGB

hochriskante, aber am Ende erfolgreiche Kriegspolitik gegen Österreich > Preußen etabliert sich als 5. europäische Großmacht

 

 

1713-48  europäische Konvenienzprolitik:

In Übereinkunft der Kabinette Kongresse, Bündnisse, Teilungen im Interesse der Staatsräson ohne Rücksicht auf die Wünsche der betroffenen Bevölkerung.

nutzbare Katalysatoren: Türkenkriege; Erbfolgefragen

 

 

1740-48 österreichischer Erbfolgekrieg

1740-42; 44/45  Schlesische Kriege

1756-63  Siebenjähriger Krieg

//britisch-französischer Kolonialkrieg in Nordamerika und Indien

//erneuter Krieg um  Schlesien zwischen Österreich und Preußen

 

 

* Aufstieg Preußens und Russlands zu Großmächten

* Zurückdrängung Frankreichs als Weltmacht durch die erweiterte englische Weltmacht

 

1776-1783  Amerikanischer Unabhängigkeitskrieg

 



 

Der Soldatenhandel und der Amerikanische Unabhängigkeitskrieg 1776-1783

 

Zu einer der herausragendsten Episoden der Geschichte Hessens gehört sicherlich die ab dem Jahre 1776 erfolgte Entsendung von Truppen der Landgrafschaft Hessen-Kassel in den Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg. Über dieses oft mit dem Begriff ”Soldatenhandel” umschriebene Ereignis wird seit dem in der Geschichtsforschung auf unterschiedliche und sehr gegensätzliche Weise geurteilt. Dabei wird oft übersehen, daß die Vermietung von Militär an fremde Staaten und Herrscher im 18. Jahrhundert gang und gäbe war.

 

 

Nachdem auch in der Landgrafschaft Hessen-Kassel unter Landgraf Carl (1670-1730) im späten 17. Jahrhundert ein stehendes Heer errichtet worden war, nahmen hessische Truppen bis in die napoleonische Zeit hinein an allen größeren europäischen Kriegen hauptsächlich als vermietete Subsidientruppen teil. Hessen-Kassel zählte zu den Staaten mittlerer Größe des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nationen, seit die Erbteilung im Jahre 1567 zu zwei hessischen Staaten mit Residenzen in Kassel bzw. Darmstadt geführt hatte. Der Mangel an natürlichen Ressourcen und die ungünstige geographische Lage des Staatsgebietes machten das anerkannt gute Militär zu dem einzigen Machtmittel, mit dessen Hilfe die Kasseler Landgrafen versuchen konnten, sich einen Platz im Konzert der europäischen Großmächte zu sichern. Die Vermietung von Truppen an andere Staaten sollte dazu dienen, die politische Stellung Hessen-Kassels und damit seines Fürsten innerhalb Europas zu stärken und zu verbessern.

Zudem war Hessen-Kassel im 18. Jahrhundert das Land mit dem wohl höchsten Anteil von Soldaten an der Gesamtbevölkerung und lag in dieser Hinsicht sogar noch vor Preußen. Das verhältnismäßig große Heer konnte aber wiederum nur durch die Vermietung an fremde Mächte unterhalten werden, da die eigenen finanziellen Möglichkeiten dazu nicht ausreichten. Die Landgrafschaft Hessen-Kassel, deren Territorium etwa dem heutigen Nordhessen entsprach, war aufgrund der ungünstigen naturräumlichen Begebenheiten (viele Mittelgebirgsregionen mit ausgedehnten Wäldern, wenig fruchtbare Böden, rauhes Klima) ein relativ armes Land. So wurden die Einnahmen durch die Vermietung der Armee zur wichtigsten Finanzquelle der Landgrafschaft. Die Versorgung der Armee mit Uniformierung, Ausrüstung und Verpflegung war überdies ein wichtiger Wirtschaftsfaktor für die Bevölkerung. Die finanzielle Abhängigkeit Hessen-Kassels von der Armee ging so weit, daß Landgraf Wilhelm VIII. (1751-1760) seine Armee das Peru Hessens nannte.

Die Kehrseiten des Subsidiengeschäfts waren neben den Opfern der militärischen Einsätze ein bisweilen spürbarer Arbeitskräftemangel und das immer umfassendere Eingreifen der Behörden in das Leben der Bevölkerung, mit dem Ziel, die Rekrutierung effizienter zu gestalten.

Von den fast vierzig Subsidienverträgen die Kassel bis zum Ende der napoleonischen Kriege schloß, erregte aber keiner ein so nachhaltiges Aufsehen wie der Vertrag vom 15. Januar 1776, aufgrund dessen Landgraf Friedrich II. von Hessen-Kassel (1760-1785) seinem Schwager König Georg III. von England 12.000 Mann für den Krieg gegen die revoltierenden amerikanischen Kolonien zur Verfügung stellte. Zwar vermieteten auch andere deutsche Herrscher Truppen an England, darunter auch Friedrichs Sohn Erbprinz Wilhelm IX., der selbständig als Graf von Hanau regierte, doch war das hessische Kontingent mit Abstand das größte. Es bestand aus 15 Infanterie-Regimentern, 4 Grenadier-Bataillonen, 2 Kompanien Feldjägern und dem Artilleriecorps. Dazu kamen später noch drei Kompanien Feldjäger zu Fuß und eine zu Pferd.

 

                                            

 

Die Gesamtzahl der in Amerika eingesetzten Soldaten der Landgrafschaft Hessen-Kassel betrug mit den 1776 verschifften rund 12.000 Mann und mit den jährlich bis 1782 nachgeschickten Ersatzmannschaften zusammen rund 19.000 Mann. Das ursprüngliche Kontingent bestand fast ausschließlich aus Landeskindern, während für den Ersatz weit überwiegend Nicht-Hessen angeworben wurden. Die Truppenstärke der hessischen Armee schwankte in den sieben Kriegsjahren jeweils zwischen 10.000 und 12.000 Mann. Sie stellte damit rund ein Drittel der königlichen Truppen in Nordamerika (ohne Kanada).

 

                                         

Kampfszene in New York 1776.

 

Die Verluste der hessischen Truppen betrugen 535 Gefallene und etwa 1300 Verwundete. Die Zahl der Gefallenen sowie der an Verwundungen, Krankheiten und Unfällen gestorbenen Soldaten lag insgesamt bei rund 5000 Mann. Etwa 2600 Mann gerieten in Gefangenschaft, wurden aber größtenteils während oder am Ende des Krieges wieder ausgetauscht.

Nach dem Friedensschluß 1783 kehrte die hessische Armee in einer Stärke von rund 10.500 Mann wieder nach Europa zurück. Etwa 200 Mann waren zuvor auf eigenen Wunsch in Kanada angesiedelt worden, rund 300 waren schon während des Krieges aufgrund von Krankheit, Alter oder Invalidität nach Hause geschickt worden. Somit ergibt sich ein Fehlbestand von rund 3000 Männern die in Amerika - in der Regel unerlaubt - die hessischen Fahnen verlassen haben.

Schon gleich nach der Landung der ersten hessischen Truppen im August 1776 bei New York versuchten die Amerikaner die vermeintlich verkauften Soldaten mit Versprechungen aller Art und durch die Diffamierung ihres ”seelenverkaufenden”, ”geldgierigen” Fürsten zur Desertion zu verleiten. Flugblattaktionen und die gezielte Beeinflussung von gefangenen hessischen Soldaten sollten auf diese Weise das für die Briten wichtige hessische Hilfskorps zur Auflösung bringen, was aber bekanntlich nicht gelang. Die Vermietung als Soldaten an fremde Mächte war für die Hessen nicht ungewöhnlich, neu war für sie jedoch die Verurteilung des Subsidiengeschäfts und die Brandmarkung als Menschenhandel. Die Soldatenhandelsdebatte blieb während des gesamten Krieges ein wichtiges Thema und blieb es in der Geschichte des Amerikanischen Unabhängigkeitskrieges und Hessens bis zum heutigen Tage.

 

                                                

 

Für den heutigen Betrachter erfolgt die Verurteilung des sogenannten Soldatenhandels natürlich zurecht. Man darf dieses Thema aber nicht alleine vom heutigen Standpunkt betrachten, sondern muß es auch an den Maßstäben der Zeit messen. Auf die gängige Praxis des Subsidienwesens im 18. Jahrhundert und auf dessen Bedeutung für Hessen wurde bereits hingewiesen.

Wenn jemand ein Recht hätte den Vertrag von 1776 zu verurteilen, wären dies die jungen Männer aus Ober- und Niederhessen, die als Untertanen des Landgrafen nach Amerika verschifft wurden. Leider gibt es von diesen aus naheliegenden Gründen aber wesentlich weniger schriftliche Hinterlassenschaften als von Offizieren, so daß uns die Gedanken der einfachen Männer weitgehend verborgen bleiben. Man würde erwarten, daß die Hessen scharenweise in Amerika davonliefen, da sie ja schließlich aufgrund ihres Untertanenverhältnisses, d.h. in der Regel unfreiwillig, Soldat geworden waren. Wie auch der amerikanische Kongreß erstaunt feststellen mußte, war dies jedoch nicht der Fall.

 

                                        

Amerikanische Sicht hessischer Werbung.

 

Von den insgesamt rund 19000 Männern die in Amerika hessische Uniformen trugen desertierten rund 3000 oder 16 %. Verteilt man die Zahl der Deserteure auf die sieben Jahre des Einsatzes in Amerika von 1776-1783 und geht von einer durchschnittlichen Truppenstärke des hessischen Kontingents von rund 11.000 Mann aus, ergibt sich eine jährliche Desertionsrate von unter 5 %. Um diese Zahl beurteilen zu können sollen folgende Vergleiche angeführt werden:

Während des Ersten Schlesischen Krieges (1744/45) desertierten von der anfänglich 72.000 Mann starken preußischen Armee 1744 auf dem Rückzug aus Böhmen 15.000 Mann oder 21 %.

Die in Irland als Besatzungstruppe stehende britische Armee hatte jedes Jahr rund 1200 Deserteure, was 17 % der Gesamtstärke entsprach.

Im Siebenjährigen Krieg (1756-1763) liefen der hessischen Armee im Jahre 1762, das von schweren Kämpfen in Westdeutschland und besonders in Hessen gekennzeichnet war, rund 10 % ihres 22.000 Mann großen Mannschaftsbestandes weg.

Die Desertionsrate der preußischen Armee lag im selben Krieg, in dem es letztlich um das Überleben des preußischen Staates ging, ebenfalls bei um 10 %.

In dem dem als ”Kartoffelkrieg” bekannten Bayerischen Erbfolgekrieg (1778/79) verlor die preußische Armee von 154.000 Mann insgesamt 16.052 Mann oder 10 % durch Desertion, ohne daß es zu nennenswerten Kampfhandlungen gekommen war.

Die preußische Armee ist dabei mit ihrem innerem Gefüge aus einem Gemisch von dienstpflichtigen Landeskindern und angeworbenen Ausländern gut mit der hessischen zu vergleichen. Die jährliche Desertionsrate der hessischen Armee ist gemessen an den angeführten Beispielen vergleichsweise gering. Zu bedenken ist dabei noch, daß der Ersatz für die hessischen Truppen in Amerika nach 1776 weit überwiegend aus angeworbenen Ausländern - größtenteils Deutsche, die nicht aus Hessen-Kassel stammten - bestand. Viele von diesen hatten sich nur anwerben lassen, um eine billige Überfahrt in die neue Welt zu bekommen, sie sind dann auch bei der ersten passenden Gelegenheit desertiert. Andere haben sich nur unter der Bedingung anwerben lassen bei Kriegsende in Amerika entlassen zu werden. So ist denn auch der Anteil der Ausländer an den hessischen Deserteuren in Amerika überproportional hoch.

 

                                             

 

Weiterhin ist bemerkenswert, daß über die Hälfte der 3000 Deserteure erst in den Jahren 1781-1783 die hessischen Fahnen verließ, d.h. weitgehend nach Einstellung der Kampfhandlungen. Die Gründe, warum hessische Soldaten in Amerika ihrem Eid gegenüber Landgraf und König die Treue hielten oder nicht, können hier nicht erörtert werden. Festzuhalten bleibt, daß - gemessen an Verhältnissen in anderen europäischen Kriegen - die Zahl der Deserteure in der hessischen Armee unerwartet gering war. Bei anderen deutschen Kontingenten und sogar bei Briten und Amerikanern war das unerlaubte Entfernen von der Truppe ein weitaus größeres Problem.

Auch die blutigen Verluste im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg blieben vergleichsweise gering. Offizieren des hessischen Corps in Amerika, die zuvor schon am Siebenjährigen Krieg teilgenommen hatten oder später die napoleonischen Kriege erlebten, erschien der Feldzug in Amerika meist als ein unblutiges Schauspiel.

     aus:   http://www.hessen-militaer.de/handel.htm

 


 

 

18. Jahrhundert

(Definition, Bedeutung, Erklärung im Lexikon)

 

Lexikon - 18. Jahrhundert Definition Erklärung Bedeutung - Beginn

 

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Das 18. Jahrhundert begann am 1. Januar 1701 und endete am 31. Dezember 1800. Es ist die Epoche der Neuzeit.

 

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