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5.1.konstitutionalismus....zurück-pfeil.gif (2419 Byte) l-weiter.gif (2419 Byte)5.3. hochkapitalismus

 zurück-pfeil.gif (2419 Byte)5.2.  19./20.JHD-1:   ideologisches zeitalter-4:  KONSERVATSISMUS - AUTORITARISMUS

> NATIONALSTAATSGRÜNDUNGEN  (GR,B.I,D):

 l-buch.jpg (1728 Byte) D - KAISERREICH 1870-1918 / Verfassung

 

 

 

Das in Versailles via ´Blut und Eisen´ ausgerufene Deutsche Kaiserreich trug dem Konstitutionalismus der ersten Jahrhunderthälfte gerade mal durch eine scheinkonstitutionelle Verfassung Rechnung:

Gebildet wird ein Fürstenbund:

"Seine Majestät der König von Preußen im Namen des Norddeutschen Bundes, Seine Majestät der König von Bayern, Seine Majestät der König von Württemberg, Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Hessen. ..schließen einen ewigen Bund zum Schutze des Bundesgebietes und des innerhalb desselben gültigen Rechtes sowie zur Pflege der Wohlfahrt des deutschen Volkes. Dieser Bund wird den Namen Deutsches Reich führen und wird nachstehende Verfassung haben."

 

Die Dominanz der Exekutive ...

...und des Bundesstaates Preußen... mit seinem fortbestehenden Dreiklassenwahlrecht ...

"Das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 Mitgliedern, die aus allgemeinen Wahlen hervorgehen. Die Wahl ist mittelbar (indirekt) und zerfällt in zwei Handlungen: die Wahl der Wahlmänner, deren einer auf je 250 Seelen zu wählen ist (Urwahl), und die der Abgeordneten durch die Wahlmänner. Zum Zwecke der Wahl werden die. ..Wahlbezirke (Urwahlbezirke) von 750 bis 1749 Seelen zerlegt.
Die Urwahl erfolgt nach der Dreiklassenordnung, die ein Gleichgewicht der drei Stände, der Wohlhabenden, des Mittelstandes und der Unbemittelten herstellen soll. Die Urwähler werden innerhalb des Urwahlbezirks nach ihren direkten. ..Steuern in drei Abteilungen so eingeteilt, daß jede Abteilung 1/3 der Gesamtsumme dieser Steuern. .. umfaßt. Die zu wählenden Wahlmänner werden auf die Abteilungen gleichmäßig verteilt. Die Wahl der Wahlmänner erfolgt nach absoluter Mehrheit durch Stimmabgabe zu Protokoll. Als Wahlmann kann jeder Urwähler in seinem Urwahlbezirk gewählt werden. In gleicher Weise erfolgt die Wahl der Abgeordneten." (Dollinger, Das Kaiserreich. Wiesbaden 1966. S. 122.)

Ergebnisse der Wahlen zum preußischen Abgeordnetenhaus, 1908


Konservative mit 14,15% der Urwähler 152 Abgeordnete
Freikonservative mit 2,24 % der Urwähler 60 Abgeordnete
Zentrum mit 19,91% derUrwähler 105 Abgeordnete
Nationalliberale mit 12,71 % der U rwähler 64 Abgeordnete
Freisinnige Volkspartei mit 3,93% der Urwähler 28 Abgeordnete
Freisinnige Vereinigung mit 0,88% der Urwähler 8 Abgeordnete
Polen und Dänen mit 9,02% der Urwähler 17 Abgeordnete
Sozialdemokraten mit 23,87% derUrwähler 7Abgeordnete

 In der Folgezeit blieb es bei einer starren Wahlkreiseinteilung, die dem Bevölkerungszuwachs in den Städten insbesondere kaum Rechnung trug

T 24 Die Auswirkungen des Dreiklassenwahlrechts
Die Wahlkreiseinteilung (1860-1918) erbrachte der agrarischen Provinz Ostpreußen 32 Sitze, der Stadt Berlin bei gleicher Bevölkerungszahl 12 Abgeordnetensitze. 

Seit 1891 konnte man in einzelnen ärmeren Außenbezirken Berlins bereits mit zwölf Mark Steuern jährlich in der Klasse I wählen. Im Wahlkreis Berlin-Voßstraße dagegen mußte man 1906 180000,- Mark Jahressteuer entrichten, um in die Klasse I zu kommen. 

Bei den Wahlen von 1903 wählte z. B. der Reichskanzler von Bülow zusammen mit 270 Wählern in Klasse III zwei Wahlmänner aus, während der Wurstfabrikant Heffter in der Klasse I allein die beiden Wahlmänner seines Urwahlbezirks ernannte.

Die Wahlbeteiligung zum preußischen Abgeordnetenhaus sank von 31,9 Prozent (1849) auf 21,6 Prozent im Jahre 1903.


Gleichzeitig betrug die Wahlbeteiligung bei den Reichstagswahlen 75,8 Prozent. 

1908 waren die Sozialdemokraten zum ersten Mal im preußischen Abgeordnetenhaus vertreten. Sie errangen 7 Mandate, die Konservativen 152, das Zentrum 105 und die Nationalliberalen 64 Sitze.

 

 

...sorgten dafür, 

daß dieses Kaiserreich entgegen dem Oberflächenschein...

 ...ein weitgehend zentralistischer Staat wurde...

und ein nur scheinkonstitutionelles System erhielt, in dem die im Reichstag versammelten Volksvertreter einen denkbar geringen Einfluß erhielten!