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1.      wie ist die verfassungspolitische situation deutschlands nach der gescheiterten revolution von 1848? 

| antwort: 

 

Um die Revolution von 1848/50  entgültig zum Scheitern zu bringen, lösten die Fürsten das nach der Ablehung einer revolutionär verliehenen Kaiserkrone durch den Preußenkönig zum Weitermachen entschlossene Stuttgarter Rumpfparlament mit Waffengewalt auf. Alle die sich ihnen irgendwie in den Weg stellten wurden ins Exil geschickt oder mussten sterben.

Daraufhin wurden von den Fürsten die alten Verfassungszustände wiederhergestellt, was die Bürgerlichen so enttäuschte, dass sie sich aus der Politik zurückzogen und sich auf die Wirtschaft zu konzentrieren begannen.

Der alte Deutsche Bund wurde wieder hergestellt, fast alle Verfassungen die während der Zeit der Revolution eingeführt wurden, wurden entdemokratisiert.  In Preußen ging man mit dem entsprechenden Monarchie-lastigen Verfassungsoktroi am weitesten: der König bekam wieder sein Vetorecht, das ihn de facto zum Alleinherrscher machte. Zudem wurde ein Dreiklassenwahlrecht geschaffen, das bis 1918 hielt, und den Adligen und dem Großbürgertum die vorwiegende Macht zusprach, da dieses Wahlrecht ein Zensuswahlrecht war. Immerhin war Preußen jetzt ein Verfassungsstaat und der Rest der deutschen Teilstaaten hatten nun auch von den Fürsten oktroyierte Verfassungen.

Die Wiederherstellung des Deutschen Bundes bedeutete, dass Deutschland als partikularistisches politisches Gebilde ohne handlungsfähige Exekutive dastand. Der Bundesvorsitz  - nach wie vor in österreichischer Hand -  sollte politisch nicht weiter ins Gewicht fallen, die 35 Teilstaaten und 4 freien Reichsstädte, die diesen Bund bildeten, beharrten auf ihren Teilsouveränitäten.  Allerdings war man nach wie vor  - und dies unter Ausschluß Österreichs (!) -  im seit 1834 bestehenden Zollverein immerhin ein wenig zukunftsträchtig verbunden. 

Für das dringend erforderliche Wirtschaftswachstum und die Erlangung einer auch nur ansatzweisen internationalen Konkurrenzfähigkeit war dieser Verfassungszustand aber eine mehr als kontraproduktive Grundlage!