5.1.konstitutionalismus....
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5.3. hochkapitalismus
5.2. 19./20.JHD-1: ideologisches zeitalter-4: KONSERVATSISMUS - AUTORITARISMUS
> NATIONALSTAATSGRÜNDUNGEN (GR,B.I,D):
D - KAISERREICH 1870-1918 / Bismarcks Sozialgesetzgebung
Der Gründer und Exerziermeister Bismarck:
1890 Aufhebung der Sozialistengesetze...
...nach der Erarbeitung und Durchsetzung des zweiten - diesmal produktiven - Gleises der Bismarckschen Politik gegen ein gefährliches Erstarken der Arbeiterbewegung:
die neue Sozialgesetzgebung seit 1883:
- 1883 Krankenversicherungsgesetz mit Versicherungspflicht für fast alle gewerblichen Arbeitnehmer: Errichtung von Kassen; Gewährung von Krankenpflege, Krankengeld, Wochenhilfe, Sterbegeld, Familienhilfe; Beiträge: Arbeitnehmer 2/3, Arbeitgebger 1/3
- 1884 Unfallversicherungsgesetz: Schutz bei Arbeits- und Weg-Unfällen und bei Berufskrankheiten; Träger Berufsgenossenschaften und Gemeindeversicherungsverbände; Mittelaufbringung durch die Arbeitgeber
- 1889 Invaliditäts- und Altersversicherung mit Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer: Alöters-, Invaliden- und Hinterbliebenenrente vom 70. Lebensjahr an; Beiträge zu gleichen Anteilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern; Reichszuschüsse sind vorgesehen
- 1911 Reichsversicherungsgesetz für Angestellte: Beiträge je zur Hälfte durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Bismarck begründet die Sozialgesetzgebung vor dem Reichstag, 18. Mai 1889
"Wenn wir 700000 kleine Rentner, die vom Reiche ihre Renten beziehen, haben, gerade in diesen Klassen, die sonst nicht viel zu verlieren haben und bei einer Veränderung irrtümlich glauben, daß sie viel gewinnen können, so halte ich das für einen außerordentlichen Vorteil, wenn sie auch nur 115-200 Mark zu verireren haben. .., es hält sie aufrecht. ..Ich glaube, wenn Sie uns diese Wohltat von mehr als einer halben Million kleinen Rentnern im Reiche schaffen können. .., [wird der] gemeine Mann das Reich als eine wohltätige Institution ansehen. .."
"Der Sozialdemokrat" vom 24.11. und 1.12.1881
Niemals werden wir um das Linsengericht einer Unfall- und Invalidenversicherung von höchst zweifelhaftem Werte das Recht des Volkes auf Arbeit und Existenz, niemals das Recht und die Pflicht des Volkes, seine Forderungen im Notfalle mit Gewalt durchzusetzen preisgeben. Das ist die stolze Antwort der Sozialdemokratie auf die kaiserliche Botschaft. Unsere Pflicht ist es, die Interessen der Arbeiter allüberall wahrzunehmen, die Ausbeutung zu beschränken, wo wir nur können, die Arbeiter kampf- und widerstandsfähig zu erhalten. Nur so sind wir imstande, wirkliche Reformen von Schwindelreformen und Reformschwindel zu unterscheiden.
Erwartungen und Taktik der SPD - August Bebel
auf dem Parteitag in Erfurt, 16. Oktober 1891
"Wer heute noch angesichts der kolossalen Fortschritte ...auf militärischem. .., politischem. ..und Ökonomischem Gebiet glaubt, wir Sozialdemokraten möchten mit den Mitteln der bürgerlichen Partei wie z. B. mit dem Barrikadenbau, zum Ziele kommen, der verkennt total die Natur der Zustände, in denen wir uns befinden. ..Wie die Grundstellung, die wir dem Staat und der Gesellschaft gegenüber einnehmen, eine total verschiedene ist von derjenigen aller früheren Klassen und Parteien, so sind wir auch in der Erringung des letzten Ziels auf ganz andere Wege und Mittel angewiesen. ..Ich glaube, wir haben die größte Ursache, mit dem Gange der Dinge zufrieden zu sein. ..Die bürgerliche Gesellschaft arbeitet so kräftig auf ihren eigenen Untergang los, daß wir nur den Moment abzuwarten brauchen, in dem wir die ihren Händen entfallende Gewalt aufzunehmen haben. ..Ja, ich bin überzeugt, die Verwirklichung unseres letzten Zieles ist so nahe, daß wenige in diesem Saale sind, die diese Tage nicht erleben werden."
Erklärung des preußischen Arbeitsministers vor dem Abgeordnetenhaus, 23. Februar 1903
"Mein Herr Amtsvorgänger hat den Erlaß herausgegeben: wer sich agitatorisch an sozialdemokratischen Bestrebungen beteiligt innerhalb des Eisenbahnpersonals, der wird als Arbeiter sofort entlassen. ..(Zuruf links: Verfassungsmäßige Rechte!) Wer als nichtständiger Beamter dasselbe tut, dem wird ebenfalls gekündigt, und er wird entlassen; wer aber als Beamter, der den Treueid geschworen hat, sich an Umsturzbestrebungen macht, der wird einfach im Disziplinarverfahren beseitigt."
Ergebnisse der Reichstagswahlen 1871-1912
- in Prozent der abgegebenen Stimmen (durchgezogene Linie)
- und in Prozent der erhaltenen Reichstagsmandate (gestrichelte Linie)
Die Zahlen in Klammern geben die Wahlbeteiligung an.
Für die Reichstagswahlen galt das reine Mehrheitswahlrecht, d. h. pro Wahlkreis kam nur der Kandidat in den Reichstag, der die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigte.Ergab sich beim ersten Wahlgang keine Mehrheit für einen der Kandidaten, so fand eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit der meisten Stimmzahl statt. Dabei gingen Parteien, die einander nahestanden, Wahlbündnisse ein.