Autoren: Stefanie Tröger, Sebastian Oehlschleg

Das Rätesystem

 

Leistungskurs PW
September 2000

Gliederung:

1. Geschichte des Rätesystems
2. Aufbau eines Rätesystems
3. Kritik an das Rätesystem
4. Rat der Volksbeauftragten
5. Imperatives Mandat, soziale Identität
6. Vergleich zur parlamentarischen Demokratie

1. Geschichte des Rätesystems
· Vorläufer des Rätegedanken waren die Räte im Heer von Cromwell
· Im 19.Jh. entwickelten Frühsozialisten (Proudhon) und Anarchisten (Bakunin) die Räteidee im heutigen Sinne
· Aber entscheidend prägten Karl Marx und Lenin die modernen Erscheinungsformen des Rätesystems
· In D hat Rosa Luxemburg den Rätegedanken verfochten und wollte damit einen revolutionären sozialistischen Staat aufbauen
· In der russischen Revolution von 1905 formierten sich spontan ,,Sowjets" - Räte
· Mit der Forderung ,,Alle Macht den Räten" versuchte Lenin nach der Februarrevolution das Rätesystem als revolutionäre Herrschaftsform durchzusetzen
· Während der Novemberrevolution 1918 bildsteten sich in D und U Räterepubliken (z.B. Bayern)
· Konnten sich aber auf Dauer nicht durchsetzen
· Eine große Rolle spielte der Rätegedanke auch im spanischen Bürgerkrieg
· In der 2.Hälfte des 20.Jh. wurde die Räteidee durch die neue Linke neu belebt

2. Aufbau des Rätesystems
· ein Rätesystem ist eine politische Herrschaftsform, die auf Verwirklichung der direkten Demokratie mit Hilfe von gewählten Räten zielt
· zw. November 1918 und April/Mai 1919 waren Arbeiter-, Bauern- und Soldatenräte die treibende Kraft
· man wurde nicht förmlich gewählt, sondern schlossen sich spontan zusammen
· die Räte formen den Gesamtwillen
· es gab kein einheitliches politisches Konzept und keine zentrale politische Führung
· keine Gewaltenteilung
· Trennung von Gesellschaft und Politik ist aufgehoben
· Man wollte den Sozialismus im Gegensatz zu dem R.d.V.
· SPD und USPD (Unabhängige Sozialdemokratische Partei Deutschlands) hatten maßgeblichen Einfluss
· Vollversammlungen der Urwähler auf der Ebene von Wohn- und Betriebseinheiten wählen örtliche Räte in der Basis (der untersten, örtlichen Ebene), sind berufsständige Räte
· Diese wählen aus ihren Räten ein Gremium aus Bezirks- und Regionalräten
· Auf der regionalen Ebene wird eine Zentralrat auf staatlicher Ebene
· Der Zentralrat ist die Gesetzgebung und hat vollziehende und richterliche Funktion
· Räte haben auf jeder Ebene die uneingeschränkte gesetzgebende, ausführende und richterliche Gewalt
· Sie tagen öffentlich um Wählerschaft die ständige Kontrolle zu ermöglichen
· Haben Vollzugsräte zwecks der Durchführung ihrer Beschlüsse auf jeder Ebene
· Auch Exekutivräte oder Volkskommissariate genannt
· Räte sind an Aufträge der Wähler gebunden
· Jedes Mitglied kann jederzeit durch den entsendenden Wahlkörper entbunden werden (Recall) und ersetzt werden (Rotationsprinzip)
· Somit sind Mitglieder unter der Kontrolle der Arbeitenden
· Diese dürfen nie mehr verdienen als die Arbeitenden (am Besten ehrenamtlich) und sollen möglichst derselben Schicht angehören
· Wille des Volkes sollte ständig durchgesetzt werden
· Durch Verzicht von Gewaltenteilung möchte das R. das Entstehen von Oligarchien und staatliche Bürokratien verhindern
· Unvereinbar mit der Räteidee sind Parteien und Interessenverbände

3. Kritik an das Rätesystem
· Minderheiten sind schlechter gesichert als in parlamentarischer Demokratie (dort nehmen sich Parteien und Verbände Sonderinteressen an)
· Selbstregierung setzt politische und rationale Einsicht und Teilnahme an Politik voraus
· Sie kann leicht zu Diktatur einer Minderheit werden
· Volk hat keinen Herrscher und regelt alle gemeinsamen Angelegenheiten in allgemeinen Volksversammlungen selbst
· Nicht zu verwirklichen wegen hoher Bevölkerungszahl, territorialer Ausdehnung und zunehmender Nachfrage nach dauerhafter, qualifizierter Regierung und Verwaltung
· Bürokratie ist unumgänglich, um diverse Funktionen besser, schneller und billiger ausführen zu können
· Kontrolle zwischen Räten und Wählerschaft kann nicht funktionieren aufgrund eines Informationsvorsprunges auf Seiten der Räte
· Proletarisches Rätesystem kann nicht den Willen des ganzen Volkes vertreten und vertritt nur den Willen des Proletariats

4. Der Rat der Volksbeauftragten
· zu Beginn der Novemberrevolution übergab Prinz Max von Baden die Regierungsgeschäfte an Friedrich Ebert, Vorsitzender der SPD
· am 9.November 1918 rief der Sozialdemokrat Scheidemann von einem Fenster des Reichstagsgebäudes die deutsche Republik aus
· 2 Stunden später verkündete Karl Liebknecht vom Balkon des Berliner Stadtschlosses die freie sozialistische Republik
· nach langwierigen Verhandlungen mit der USPD, Gründung der ersten provisorischen Regierung am 10.November 1918, der Rat der Volksbeauftragten
· Koalition der SPD und USPD mit Einverständnis des Vollzugsrates des Berliner Arbeiter- und Soldatenräte
· Ihm gehörten die Sozialdemokraten Friedrich Ebert, Philipp Scheidemann und Otto Landsberg an, sowie Haase, Dittmann und Barth von der USPD
· Ebert und Haase waren der Vorsitz
· Um Regierungs- und Verwaltungsgeschäfte zu erledigen, bediente man sich weiterhin der kaiserlichen Bürokratie
· An der Spitze der Reichsämter wurden meist Staatssekretäre gestellt, die aber nur zum Teil Sozialdemokraten war, anders als ursprünglich gefordert
· Zu ihnen gehörten: Preuß, Müller, Schiffer
· Der Rat der Volksbeauftragten wollte Neuordnung des dt. Reiches durch eine verfassungsgebende Nationalversammlung
· Außerdem wollte man die seit Jahrzehnten angestrebten Ziele der Arbeiterbewegung, wie z.B. ein 8 Stunden Tag verwirklichen
· Man wollte auch ein Minimum an bürgerlicher Ordnung beibehalten und durch Zusammenarbeit mit der Obersten Heeresleitung, die Weiterentwicklung der Novemberrevolution durch linksradikale Kräfte
· Spartakusbund verhindern
· Man versuchte auch Ernährungsengpässe zu beseitigen
· Man wollte also eine bürgerliche parlamentarische Demokratie
· Bestätigung dieser Ziele durch 1. Rätekongress im Dezember 1918
· Nach Zerschlagung eines Putsches im Dezember 1918 durch die Volksmarinedivision in Berlin, traten USPD Vertreter am 29.Dezember 1918 aus
· Ersetzung durch Sozialdemokraten Noske und Wissel
· Nach Austritt orientierte man sich der Errichtung einer parlamentarischen Demokratie
· Im Januar 1919 wurde der von den Spartakisten in Berlin organisierte Januaraufstand durch R.d.V. und freiwillige Verbände geschlagen
· Zw. Januar und Mai 1919 gab es zahlreiche Streiks, militante Auseinandersetzungen und Massenaktionen, getragen von der KPD
· Forderung: Sozialisierung
· Regierungstruppen und Freikorps schlagen diese Massenbewegung nieder
· Im Sommer 1919 enormer Stimmgewinn der USPD in den Gemeinderatswahlen
· Zur gleichen Zeit Rückgang der Proteste
· Im Herbst sind alle Arbeiterräte aufgelöst, aber Arbeitskämpfe dauern an
· Das Modell einer Rätedemokratie hat keine Chance mehr
· Nach Zusammentritt der Weimarer Nationalversammlung am 6.Dezember 1919 übergab der Rat die Macht an diese
· Diese wählte am 11.Februar 1920 Ebert zum Reichspräsidenten und Scheidemann zum Reichskanzler
· Nun sind Weichen für parlamentarische Demokratie gestellt

5. Imperatives Mandat
imperatives Mandat
· Imperativ bedeutet weisungsgebunden
· Räte sind an Aufträge ihrer Wähler gebunden
· Am Beschluss, mit dem die Gruppe ihren Vertreter beauftragt hat, darf nichts verändert werden
· Bindung an Weisungen ihrer Wähler bei allen Entscheidungen
· Kontrolle
· Jederzeitige Abwählbarkeit

6. Vergleich - parlamentarische Demokratie und Rätedemokratie

 

 

Parlamentarische Demokratie

Rätedemokratie

Wähler/Willenbildung

Volk, parlamentarische Parteien

Arbeiter, Soldaten, Arbeiter- und Soldatenräte ⇢ Soziale Gerechtigkeit, Gleichheit, einheitliche Willensbildung

Repräsentation

Volksvertreter, Abgeordnete im Landtag

Räte, gebundene an die Anweisungen der untersten Schicht

Ordnung

Mehrheitsprinzip
· Bestimmung der Vertreter ohne Klassenunterschiede durch das Wahlvolk
· Souveränität liegt beim Volk
· Koalitionen vorhanden
· Abgeordneten beschließen Gesetze und kontrollieren die Regierung
· Regierung führt Gesetze aus und ist dem Parlament Rechenschaft schuldig
· Gerichte sind unabhängig, nur an Recht und Gesetz gebunden

Klassenherrschaft
· Organisation des Wahlvolkes in den Vollversammlungen von Betrieben, Truppeneinheiten, bäuerlichen Dörfern..
· Souveränität liegt beim Proletariat
· Diktatur herrscht
· Räte müssen über ihre Tätigkeiten Rechenschaft ablegen und sind jederzeit abwählbar
· Das oberste Organ, der Zentralrat hat gesetzgebende, gesetzesausführende und rechtsprechende Gewalt
· Keine Gewaltenteilung
· Räteregierung ist an Weisung des Zentralrates gebunden

Mandat

Frei nach ihrem Gewissen handeln, keine Bindung an Weisung der Wähler

Imperatives Mandat

Gewaltenteilung

Vorhanden um Machtmissbrauch zu verhindern

Keine, da alle dasselbe wollen

Wahlrecht

Allgemeines Wahlrecht für alle Erwachsenen
Durch allgemeine, gleiche und geheime Wahlen werden Abgeordnete gewählt

Beschränktes Wahlrecht
öffentliche und direkte Wahl
nur die Werktätigen in Fabriken und Soldaten in ihren Einheiten sind wahlberechtigt

Menschenbild

Jeder hat eigene Ziele und Vorstellungen, Mensch ist Individuum

Alle Menschen sind gleich und haben den gleichen Willen