Ermächtigungsgesetz:
Aus dem Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933
"Art. 1. Reichsgesetze können... auch durch die Reichsregierung beschlossen werden.
Art. 2. Die von der Reichsregierung beschlossenen Reichsgesetze können von der Reichsverfassung abweichen.
Art. 4. Die Reichsregierung kann Verträge mit fremden Staaten ohne Zustimmung des Reichstags beschließen.
Art. 5. Das Gesetz tritt am 1. 4. 1937 außer Kraft."
Hitler zum Ermächtigungsgesetz in seiner Regierungserklärung, 23. März 1933
"Es würde dem Sinn der nationalen Erhebung widersprechen . . ., wollte die Regierung sich für ihre Maßnahmen von Fall zu Fall die Genehmigung des Reichstages erhandeln ... Die Regierung wird dabei nicht von der Absicht getrieben, den Reichstag ... aufzuheben; ... sie behält sich vor.. ., wenn zweckmäßig ... seine Zustimmung einzuholen ... Weder die Existenz des Reichstages noch des Reichsrates soll dadurch bedroht sein. Die Stellung und Rechte des Herrn Reichspräsidenten bleiben unberührt ... Der Bestand der Länder wird nicht beseitigt, die Rechte der Kirchen werden nicht geschmälert, ihre Stellung zum Staate nicht geändert.
Da die Regierung an sich über eine klare Mehrheit verfügt, ist die Zahl der Fälle, in denen eine innere Notwendigkeit vorliegt, zu einem solchen Gesetz Zuflucht zu nehmen, an sich eine begrenzte. Um so mehr aber besteht die Regierung der nationalen Erhebung auf der Verabschiedung dieses Gesetzes ... Sie bietet den Parteien des Reichstages die Möglichkeit einer ... Verständigung; sie ist aber ebenso entschlossen und bereit, die Bekundung der Ablehnung und damit die Ansage des Widerstandes entgegenzunehmen. Mögen Sie, meine Herren, nunmehr selbst die Entscheidung treffen über Frieden oder Krieg."
Prälat Dr. Kaas für das Zentrum
"Die gegenwärtige Stunde kann für uns nicht im Zeichen der Worte stehen, ihr einziges, ihr beherrschendes Gesetz ist das der raschen, aufbauenden und rettenden Tat. Und diese Tat kann nur geboren werden in der Sammlung. Die deutsche Zentrumspartei, die den großen Sammlungsgedanken schon seit langem und trotz aller vorübergehenden Enttäuschung mit Nachdruck und Entschiedenheit vertreten hat, setzt sich zu dieser Stunde, wo alle kleinen und engen Erwägungen schweigen müssen, bewußt und aus nationalem Verantwortungsgefühl über alle parteipolitischen und sonstigen Gedanken hinweg ... Im Angesicht der brennenden Not, in der Volk und Staat gegenwärtig stehen, im Angesicht der riesenhaften Aufgaben, die der deutsche Wiederaufbau an uns stellt, im Angesicht vor allem der Sturmwolken, die in Deutschland und um Deutschland aufzusteigen beginnen, reichen wir von der Deutschen Zentrumspartei in dieser Stunde allen, auch früheren Gegnern, die Hand, um die Fortführung des nationalen Aufstiegswerkes zu sichern. Die Wiederherstellung eines geordneten Staats- und Rechtslebens zu beschleunigen, chaotischen Entwicklungen einen festen Damm entgegenzusetzen, zusammen mit allen denen, gleich aus welchen Lagern und Gruppen der deutschen Volksgenossen sie kommen mögen, mit allen denen, die ehrlichen, auf Aufbau und Ordnung gerichteten Willens sind ... Manche der von Ihnen, Herr Reichskanzler, abgegebenen sachlichen Erklärungen geben ... bezüglich einzelner wesentlicher Punkte des deutschen Staats-, Rechts- und Kulturlebens ... die Möglichkeit, eine Reihe wesentlicher Bedenken, welche die zeitliche und sachliche Ausdehnung des Ermächtigungsbegehrens bei uns ausgelöst hatten und auslösen mußten, anders zu beurteilen.
In der Voraussetzung, daß diese von Ihnen abgegebenen Erklärungen die grundsätzlichen und praktischen Richtlinien für die Durchführung der zu erwarteten Gesetzgebungsarbeit sein werden, gibt die Deutsche Zentrumspartei ihre Zustimmung."
Dr. Reinhold Maler, für die linksliberale Deutsche Staatspartel (5 Reichstagsabgeordnete) vor dem Reichstag zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 19331
". . . Wir fühlen uns in den großen nationalen Zielen durchaus mit der Auffassung verbunden, wie sie heute vom Reichskanzler vorgetragen wurde ... Wir verstehen, daß die gegenwärtige Regierung weitgehende Vollmachten verlangt, um ungestört arbeiten zu können ... Wir vermissen in dem vorliegenden Gesetzentwurf, daß den verfassungsmäßigen Grundrechten und den Grundlagen der bürgerlichen Rechtsordnung keine ausdrückliche Sicherung vor Eingriffen gegeben wurde ... Im Interesse von Volk und Vaterland und in der Erwartung einer gesetzmäßigen Entwicklung werden wir unsere ernsten Bedenken zurückstellen und dem Gesetz zustimmen."
1930 hatte sich die Deutsche Demokratische Partei (DDP) in Deutsche Staatspartei umbenannt.
Otto Wels
im Namen der SPD vor dem Reichstag zum Ermächtigungsgesetz, 23. März 1933
"... Nach den Verfolgungen, die die Sozialdemokratische Partei in der letzten Zeit erfahren hat, wird billigerweise niemand von ihr verlangen oder erwarten können, daß sie für das hier eingebrachte Ermächtigungsgesetz stimmt. Die Wahlen vom 5. März haben den Regierungsparteien die Mehrheit gebracht und damit die Möglichkeit gegeben, streng nach Wortlaut und Sinn der Verfassung zu regieren. Wo diese Möglichkeit besteht, besteht auch die Pflicht ... Wir deutschen Sozialdemokraten bekennen uns in dieser geschichtlichen Stunde feierlich zu den Grundsätzen der Menschlichkeit und der Gerechtigkeit, der Freiheit und des Sozialismus. Kein Ermächtigungsgesetz gibt Ihnen die Macht, Ideen, die ewig und unzerstörbar sind, zu vernichten. Sie selbst haben sich ja zum Sozialismus bekannt. Das Sozialistengesetz hat die Sozialdemokratie nicht vernichtet. Auch aus neuen Verfolgungen kann die deutsche Sozialdemokratie neue Kraft schöpfen.
Wir grüßen die Verfolgten und Bedrängten. Wir grüßen unsere Freunde im Reich. Ihre Standhaftigkeit und Treue verdienen Bewunderung. Ihr Bekennermut, ihre ungebrochene Zuversicht verbergen eine hellere Zukunft."