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ns-wirtschaftsordnung:

 

 

doku-logo.gif (3692 Byte)Starke 1940doku-logo.gif (3692 Byte)Huber q939doku-logo.gif (3692 Byte)VB 1939

 

 

 

 

Der Betrieb

Der Schwerpunkt aller Maßnahmen liegt in ihren Auswirkungen im Betrieb selbst. Der Reichsleiter der DAF hat sich in vielen seiner Reden grundsätzlich mit dem Betrieb als der Grundlage unserer gesamten politischen Arbeit befaßt. Der Betrieb ist nach nationalsozialistischer Auffassung eine organische Einheit, eine Zelle unserer Volksgemeinschaft, wie die Familie. Wir sprechen daher ausdrücklich von Betriebsgemeinschaft. An der Spitze des Betriebes steht der Betriebsführer. Er ist sowohl der für die Wirtschaftlichkeit des Betriebes Verantwortliche als auch der Menschenführer im nationalsozialistischen Sinn. Das Verhältnis des Betriebsobmannes als des Vertreters der DAF und damit der NSDAP zum Betriebsführer ist das des Oberfeldwebels zum Kompaniechef. Entsprechend der Größe des Betriebes stehen dem Betriebsobmann zur Erfüllung seiner sozialpolitischen Führungsaufgaben für die einzelnen Sach- und Fachgebiete besondere Mitarbeiter zur Verfügung. Eine Unterteilung in Betriebsblocks findet erst statt, wenn mehr als 30 Gefolgschaftsmitglieder vorhanden sind. Ist diese Zahl nicht erreicht, dann nimmt der Betriebsobmann selbst die einzelnen Arbeitsgebiete wahr. In großen Betrieben stehen dem Betriebsobmann folgende Mitarbeiter zur Verfügung, die natürlich wiederum fachlich und sachlich von den in der Ortswaltung bzw. in der Kreiswaltung tätigen DAF-Waltern ausgerichtet werden:

 

Betriebsblockobmänner

Betriebszellenobmänner

Betriebsberufswalter

Arbeitsschutzwalter

Unfallvertrauensmann

Betriebsjugendwalter

Betriebsjugendwalterin

Betriebsfrauenwalterin

Betriebsgesundheitswalter

Vertreter des Betriebsobmannes in KdF-Fragen

Betriebsvolksbildungswart

Betriebsfeierabendwart

Betriebsreferent Reisen, Wandern u. Urlaub

Betriebsreferent "Schönheit der Arbeit"

Betriebssportwart

Betriebswettkampfwart. - übungswart

Schriftwalter der Werkzeitschrifl

 

Der Betriebsobmann ist auch gleichzeitig Werkscharführer. Die 'Werkscharen aktivieren das politische Leben des Betriebes und bilden Stoßtrupps für KdF, für Berufserziehung, für Volksgesundheit und gesundes Wohnen. Sie sind gewissermaßen der aktivistischste Teil der Betriebsgemeinschaft. Nach einer Anordnung aus dem Jahre 1939 sind die Werkscharführer Politische Leiter der NSDAP, die Angehörigen der Werkschar Politische Leiter-Anwärter.

Die Werkschar im Betrieb ist nicht nur Träger der Schulung der Gefolgschaft im Sinne des Nationalsozialismus, um eine ständige neue Bereitschaft zur Mitarbeit an den Zielen Adolf Hitlers zu erreichen, sondern sie ist auch Träger der von der DAF durchgeführten sozialen Wettkämpfe, also des Leistungskampfes der deutschen Betriebe und des Reichsberufswettkampfes.

 

(Aus: Gerhard Starke, Die Deutsche Arbeitsfront. Eine Darstellung über Zweck, Leistungen und Ziele, Berlin 1940.)

 

 

 

 

 

 

Ständische Wirtschaft

 

Zum Aufbau der deutschen Verfassung gehört, daß dem Bauer, dem Arbeiter wie dem Unternehmer der rechte Ort innerhalb der Volksgemeinschaft zugewiesen wird. Dieses Ziel zu erreichen, ist den "Wirtschaftsständen" aufgegeben worden. Wirtschaftsstände sind diejenigen Ordnungen, die die Glieder des Wirtschaftslebens, die Bauern, die Arbeiter und die Unternehmer zusammenfassen, damit sie ihre eigenen Angelegenheiten unter öffentlicher Verantwortung selbständig verwalten. In drei

 

großen Lebensordnungen wird im Rahmen der deutschen Verfassung diese ständische Selbstverwaltung der Wirtschaft geformt: in der Arbeitsordnung, in der bäuerlichen Ordnung und in der Unternehmerordnung. Die Arbeitsordnung, in der

Arbeiter und Betriebsführer vereinigt sind, soll die deutsche Arbeit schützen und zur höchsten Leistung entfalten, damit aus ihr die Volksgemeinschaft als eine Leistungsgemeinschaft erwachse. Die bäuerliche Ordnung soll das deutsche Bauerntum zu einer Einheit zusammenschließen, seine lebendige Kraft erhalten und die Ernährung des deutschen Volkes sichern. Die Unternehmerordnung soll die gewerblichen Unternehmungen in den Gesamtaufbau der Wirtschaft eingliedern und so eine zielbewußte Führung der Wirtschaft möglich machen ...

Die ständiscb geordnete völkische Wirtschaft bildet somit keine in sich ruhende autonome "Ständewirtscbaft"; sie untersteht vielmehr der politischen Führung des Reiches - sie ist Führungswirtschaft. Seit der Verkündung des Vierjahresplanes auf dem Reichsparteitag 1936 hat diese politische Führung der Wirtschaft durch das Reich besonders klare und feste Gestalt gewonnen. Durch den Vierjahresplan ist die Gesamtaufgabe der deutschen Wirtschaft einheitlich umrissen worden. Alles Wirtschaften dient dem Ziel, die Existenz des deutschen Volkes zu sichern und eine möglichst weitgehende Unabhängigkeit von der Einfuhr fremder Güter herbeizuführen.

Unter den vielfältigen Aufgaben des Beauftragten für den Vierjahresplan ist die Regelung des Arbeitseinsatzes von besonderer Bedeutung, die dem Reichsarbeitsminister übertragen ist. Der starke Mangel an Fachkräften macht es notwendig, dafür zu sorgen, daß die vorhandenen Kräfte richtig an den vordringlichen Aufgaben eingesetzt werden. Diesem Ziel dienten schon Anordnungen aber den Einsatz von Metall- und Bauarbeitern, die 1937 ergingen (vgl. Anordnungen vom 16. Februar 1937, RAnz, Nr. 35; Anordnung vom 6. Oktober 1937, RAnz. Nr. 233). Dazu trat die Anordnung über den verstärkten Einsatz von weiblichen Arbeitskräften in der Haus- und Forstwirtschaft vorn 15. Februar 1938 (RAnz. Nr. 43). Am 22. Juni 1938 erging dann die Verordnung zur Sicherstellung des Kräftebedarfs für Aufgaben von besonderer staatspolitischer Bedeutung (RGB1. 1 652). Danach können für Aufgaben der erwähnten Art deutsche Staatsangehörige für begrenzte Zeit pflichtweise herangezogen werden, um auf einem ihnen zugewiesenen Arbeitsplatz Dienste zu leisten oder sich einer bestimmten beruflichen Ausbildung zu unterziehen.

 

(Aus: Prof. Ernst Rudolf Huber, Verfassungsrecht des Großdeutschen Reiches, 1939.)

 

 

 

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