BUNDESTAGSWAHL 2002

 

 

aus: Informationen zur politischen Bildung, Heft 275  / ZUWANDERUNG

 
         
         
         
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN CDU/CSU FDP

 

PDS SPD

Europa kann sich nicht als Wohlstandsinsel gegen die übrige Welt abschotten. Nicht zuletzt aus demografischen Gründen sind die europäischen Gesellschaften auf Zuwanderung angewiesen. Aus historischen und humanitären Gründen verteidigen wir gleichzeitig das individuelle Grundrecht auf Asyl. Einwanderung ist eine produktive Kraft Unser Land, früher Jahrhunderte lang ein Auswanderungsland, ist faktisch längst zum Einwanderungsland geworden. Einwanderung erfordert auch gleichberechtigte politische, soziale und kulturelle Teilhabe von Migrantinnen und Migranten. Der Umgang mit Neuankömmlingen und Fremden ist ein Gradmesser für die Offenheit unserer Gesellschaft. Unser Leitbild ist das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher Herkunft bei Anerkennung ihrer kulturellen Vielfalt. (Grundsatzprogramm 17. März 2002)

Deutschland muss Zuwanderung stärker steuern und begrenzen als bisher. Zuwanderung kann kein Ausweg aus den demografischen Veränderungen in Deutschland sein. Wir erteilen einer Ausweitung der Zuwanderung aus Drittstaaten eine klare Absage, denn sie würde die Integrationsfähigkeit unserer Gesellschaft überfordern. Verstärkte Zuwanderung würde den inneren Frieden gefährden und radikalen Kräften Vorschub leisten. [...] Bei einer Arbeitslosigkeit von insgesamt fast sechs Millionen Menschen gibt es für Arbeitsmigration nach Deutschland nur in Ausnahmefällen eine Rechtfertigung. Angesichts staatlicher Programme zur Eingliederung Jugendlicher in den Arbeitsmarkt und einer wachsenden Arbeitslosigkeit bei Arbeitnehmern, die älter als 55 Jahre sind, ist mehr Zuwanderung nicht verantwortbar. Die Qualifizierung einheimischer Arbeitskräfte hat Vorrang vor Zuwanderung. Wir müssen in Zukunft nicht nur in Sport und Kultur, sondern auch zur Sicherung wissenschaftlicher Spitzenleistungen, hoher Innovationskraft und wirtschaftlicher Dynamik für ausländische Spitzenkräfte verstärkt offen sein. Wir wollen Zuwanderungsanreize für nicht anerkennungsfähige Asylbewerber weiter ein- schränken. Nur staatliche Verfolgung darf einen Anspruch auf Asyl und Auf- enthalt auslösen. Wir werden die ver- waltungsgerichtlichen Entscheidungen in Asylverfahren beschleunigen und dazu die gerichtlichen Zuständigkeiten zur Überprüfung von Asylentscheidungen konzentrieren, um den Missbrauch des Asylrechts zu bekämpfen. (Regierungsprogramm 2002/2006, Mai 2002)

Die Bundesrepublik Deutschland ist seit Jahren faktisch ein Einwanderungsland. Für eine umfassende und klare Regelung der Zuwanderung fehlte den anderen Parteien jedoch bis jetzt der Mut. Diese Inkonsequenz führte zu erheblichen Problemen in der Integration, da Deutschland aus seinem Selbstverständnis heraus nicht auf eine dauerhafte Zuwanderung eingestellt war. Die FDP hat als erste Partei bereits zu Beginn der Legislaturperiode einen Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung und Integration in den Bundestag eingebracht und diesen unter Einbeziehung der Ergebnisse der "Unabhängigen Kommission Zuwanderung" fortentwickelt. Unter Fachleuten ist unstreitig, dass Deutschland auch in Zukunft im eigenen Interesse Zuwanderung braucht. Es ist nicht weiter hinnehmbar, den tatsächlichen Zuzug von Menschen aus dem Ausland nur über ausländer- und asylrechtliche Instrumentarien regeln zu wollen. Der Gesetzentwurf der FDP sieht vor, durch die Schaffung eines Gesetzes zur Steuerung der Zuwanderung Regeln für den Umfang, für die Voraussetzun- gen (z. B. Qualifikationen) und die Art und Weise des Zuzugs sowie für die Integration von Ausländern zu begrün- den. Die Steuerung der Zuwanderung ist eine herausragende Zukunftsaufgabe, der verantwortungsvolle Politik nicht ausweichen darf. Eine klare und transparente Regelung trägt dazu bei, teilweise noch vorhandene Ängste in der Bevölkerung abzubauen sowie das Klima für die Integration der bereits hier lebenden und der künftig zuwandern- den Ausländer zu verbessern. (Programm zur Bundestagswahl 2002)

Zu uns kommen immer Menschen, nie nur "Arbeitskräfte". Sie brauchen eine rechtliche Gleichstellung im Rahmen eines demokratischen Einwanderungs- und Niederlassungsrechts. Die durch Arbeitsmigration seit langem in Deutschland lebenden ethnischen Gruppen haben das Recht auf Schutz und Förderung der Pflege ihrer Sprache, Kultur und Traditionen. Rechtliche Regelungen sollen auch verhindern, dass Migrantinnen und Migranten für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden. Ein Antidiskriminierungsgesetz muss gegen den alltäglichen Rassismus, gegen Ausgrenzung schützen. Wir brauchen eine aktive Integrationspolitik für die, die einwandern, und für jene, die schon lange oder immer hier leben. Eine aktive Einwanderungspolitik verpflichtet die Gesellschaft zu- gleich zu sozialen Investitionen in Sprachförderung, in kulturelle Einrichtungen, in konkrete Integrationshilfen und Sozialarbeit. (Programm zur Bundestagswahl 2002)

Erstmalig ist die Integration nicht nur als politische, sondern als gesetzliche Aufgabe formuliert. Damit können wir in das von der SPD geforderte Jahrzehnt der Integration starten. Bund, Länder und Gemeinden sind gefordert, zusammen mit den engagierten gesellschaftlichen Gruppen diese Aufgabe anzupacken. Das Gesetz, das erstmals für Ausländer, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten, einen Anspruch auf Teilnahme an Integrationskursen festlegt, arbeitet mit positiven Anreizen, zum Beispiel mit einer Verkürzung der Einbürgerungsfristen nach erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationsprogramm. Die dabei entstehenden Kosten müssen von Bund, Ländern und Gemeinden gemeinsam getragen wer- den. (Beschluss des Nürnberger Parteitages November 2001)

 

spiegel43/2000

spiegel50/2000

spiegel4/2002

lt. stat. BA/stand: frühsommer 2002

 

spiegel4/2001

lt. stat. BA/stand: frühsommer 2002

spiegel43/2000

lt. stat. BA/stand: frühsommer 2002

lt. stat. BA/stand: frühsommer 2002

spiegel47/2000

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spiegel45/2001

lt. stat. BA/stand: frühsommer 2002